
Heilpraktikerleistungen
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung (GebüH). Gebührenordnung bei www.heilpraktiker-online.com (externer Link).
Rezeptgebühr (Gesetzlich versicherte Patienten)
Die Summe setzt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Rezeptgebühr (d.h. 10€) und 10% vom Rezeptwert zusammen.
Terminabsagen
Termine müssen werktags (Montag bis Freitag) mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per Email abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.
Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Information
(gesetzlich versicherte Patienten)
Rezepte sind innerhalb von 14 Tagen nach Behandlungsbeginn zu erbringen, andernfalls muss die Behandlung in Rechnung gestellt werden.
Selbstzahler / Privatversicherte
Ich orientiere mich an der üblichen Vergütung für Privatleistungen. Diese Honorarsätze gelten als vereinbart und sind durch den Patienten zu begleichen. Dies ist unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich vor der
Behandlung bei der Krankenkasse über eine etwaige Differenz.